Ja, es gibt eine Änderung mit eco COMPLIANCE Beitrag vom 13.01.2021. Die Handlungsempfehlung daraus lautet: TRGS 910: . Betrifft: Betriebe mit Handhabung von Epichlorhydrin oder 4,4′-Methylen-bis(2-chloranilin) . . Passen Sie Ihr risikobezogenes Maßnahmenkonzept hinsichtlich der geänderten Grenzwerte an. Haben sich Ihre spezifischen Risikobereiche geändert, so dass ggf. zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind? . . Sorgen Sie ggf. dafür, dass die Expositionen Ihrer Beschäftigten maximal im Bereich des „mittleren Risikos“ liegen. Ergreifen Sie hierzu Maßnahmen unter Berücksichtigung der Tabelle 1 unter Pkt. 5 der TRGS 910. . . Dokumentieren Sie auch die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. . . Pflichtenbezug . Geänderte/neue Pflichten zur Kategorie: keine . . Die abgeleiteten Rechtspflichten siehe unter Reiter „Details“ zur Rechtsnorm TRGS 910.