FAQ: Gibt es hierzu eine Änderung: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?

Vom 24.04.2023

Ja, es gibt eine Änderung mit eco COMPLIANCE Beitrag vom 11.07.2022. Die Handlungsempfehlung daraus lautet: KWKG 2020: . Für Betreiber neuer KWK-Anlagen, für welche der Kohleersatzbonus in Anspruch genommen werden soll, sowie für Betreiber stillzulegender KWK-Anlagen und Dampferzeuger (kohlebefeuert) ergeben sich geänderte Anforderungen bzgl. des Zeitpunkts der Stilllegung der bestehenden Anlage. . . Sofern die Stilllegung der bestehenden KWK-Anlagen oder des bestehenden Dampferzeugers spätestens zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. April 2024 zu erfolgen hat, muss die Anlage statt der derzeitigen Regelung (12 Monate vor oder nach Aufnahme des Dauerbetriebs der neuen KWK-Anlage) bis zum Ablauf des 31. März 2024 endgültig stillgelegt sein. . . Beachten Sie als Anlagenbetreiber die neuen Regelungen zur Stilllegung der bestehenden Anlagen und kommen Sie diesen Pflichten, sofern für die Anlage zutreffend, fristgerecht nach. . . Pflichtenbezug . Geänderte/neue Pflichten zur Kategorie: Organisation . . . WARUM ERHALTE ICH DIESE MASSNAHME? . Für Rechtsänderungen wurde mit Ihrem internen Admin eine Melderegel abgestimmt. Im Rahmen dessen wurde für Sie aufgrund Ihrer Funktion bzw. Position im Unternehmen eine Betroffenheit für bestimmte Rechtsänderungen ermittelt. Wenn Sie meinen, dass grundsätzlich keine Betroffenheit oder Verantwortung für die Umsetzung der neuen Anforderungen besteht, diskutieren Sie dies mit Ihrem internen Ansprechpartner/Admin oder direkt mit Ihrem Vorgesetzten.

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