Nein, die Rechtsanforderungen aus den verschiedenen Gesetzen und Rechtsebenen des Bankenrechts, wie beispielsweise MaRisk, BAIT, EBA, KWG und Ähnliches, sind nicht Teil unserer Leistungen. Ebenso schließen wir die Rechtsermittlung und -abbildung der verschiedenen Bereiche des Versicherungsrechts, wie etwa das Sachversicherungsrecht, Personenversicherungsrecht oder Transportversicherungsrecht, aus.