Mit der EU-Taxonomie-Verordnung hat die Europäische Union ein zentrales Instrument geschaffen, um nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig zu definieren.

Für viele Unternehmen bedeutet das eine neue Berichtspflicht, die eng mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verknüpft ist.

Ziel ist es, Transparenz über die ökologische Nachhaltigkeit von Umsätzen, Investitionen und Betriebsausgaben zu schaffen.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.

Sie legt fest, wann eine Tätigkeit auf Grundlage einheitlicher Kriterien und Schwellenwerte als ökologisch nachhaltig gilt.

Kern der Taxonomie sind sechs Umweltziele

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Zusammenhang zwischen EU-Taxonomie und CSRD

Die EU-Taxonomie-Berichtspflicht ist kein eigenständiges Reporting, sondern ein integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD.

Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen auch taxonomierelevante Angaben machen.

Die CSRD regelt:

  • wer berichten muss
  • in welchem Rahmen berichtet wird (Lagebericht, ESRS)

Die EU-Taxonomie regelt:

  • was als ökologisch nachhaltig gilt
  • wie Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben einzuordnen sind

Welche Unternehmen sind von der EU-Taxonomie-Berichtspflicht betroffen?

Berichtspflichtig sind grundsätzlich:

  • Unternehmen, die unter die CSRD fallen
  • zuvor bereits: Unternehmen nach NFRD / CSR-RUG

Betroffen sind:

  • große Nicht-Finanzunternehmen
  • Finanzunternehmen (z. B. Banken, Versicherungen)
  • perspektivisch weitere Unternehmen über die CSRD-Ausweitung

Die Berichtspflicht gilt unabhängig davon, ob tatsächlich taxonomiekonforme Tätigkeiten vorliegen. Auch „Null-Meldungen“ sind zulässig, müssen aber begründet werden.

Was genau müssen Unternehmen berichten?

Unternehmen müssen offenlegen, in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten taxonomiekonform sind.

Berichtet werden insbesondere Kennzahlen zu:

  • Umsatz
  • Investitionsausgaben (CapEx)
  • Betriebsausgaben (OpEx)

Diese Kennzahlen müssen ausgewiesen werden für:

  • taxonomiefähige Tätigkeiten
  • taxonomiekonforme Tätigkeiten

Diese Voraussetzungen gelten für die Taxonomiekonformität

Eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt nur dann als taxonomiekonform, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel
  2. Do-No-Significant-Harm-Prinzip (DNSH) gegenüber den anderen Umweltzielen
  3. Einhaltung von Mindestschutzmaßnahmen (z. B. Menschenrechte, Arbeitsstandards)
  4. Erfüllung der technischen Bewertungskriterien gemäß delegierter Rechtsakte

Die technischen Kriterien sind im Climate Delegated Act und im Environmental Delegated Act konkretisiert.

Diese besonderen Anforderungen gelten für Finanzunternehmen

Für Finanzunternehmen gelten zusätzliche Kennzahlen, insbesondere die Green Asset Ratio (GAR).

Sie zeigt, welcher Anteil der Finanzierungen und Investitionen taxonomiekonform ist.

Damit wird die EU-Taxonomie zu einem zentralen Steuerungsinstrument im Bereich Sustainable Finance.

5 Typische Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie

In der praktischen Umsetzung der EU-Taxonomie stoßen Unternehmen häufig auf wiederkehrende Herausforderungen, die sowohl fachliche als auch organisatorische Aspekte betreffen.

1. Identifikation relevanter Wirtschaftstätigkeiten

Zunächst müssen Unternehmen ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten systematisch erfassen und prüfen, welche davon grundsätzlich unter die EU-Taxonomie fallen. Gerade bei komplexen Geschäftsmodellen oder vielfältigen Services ist diese Abgrenzung nicht immer eindeutig und erfordert eine strukturierte Analyse.

2. Zuordnung zu Taxonomie-Kriterien

Ist eine Tätigkeit als taxonomiefähig identifiziert, stellt sich die Frage, ob sie auch taxonomiekonform ist. Dafür müssen detaillierte technische Bewertungskriterien erfüllt werden. Die Auslegung dieser Kriterien ist anspruchsvoll und erfordert ein genaues Verständnis der delegierten Rechtsakte.

3. Datenverfügbarkeit und Datenqualität

Die EU-Taxonomie verlangt belastbare, nachvollziehbare Daten. In vielen Unternehmen sind die benötigten Informationen jedoch nicht zentral verfügbar oder nicht in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Sicherstellung konsistenter Daten über verschiedene Bereiche hinweg stellt daher eine zentrale Herausforderung dar.

4. Abgrenzung von Umsatz, CapEx und OpEx

Für die Berichterstattung müssen Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) eindeutig abgegrenzt und den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet werden. Gerade bei Mischformen oder projektbezogenen Investitionen ist diese Zuordnung komplex und fehleranfällig.

5. Laufende Anpassungen durch neue Rechtsakte

Die EU-Taxonomie wird fortlaufend weiterentwickelt. Neue delegierte Rechtsakte, Präzisierungen und Erweiterungen führen dazu, dass bestehende Bewertungen regelmäßig überprüft und angepasst werden müssen. Unternehmen müssen daher mit einem dynamischen Regelwerk umgehen, das kontinuierliche Aktualisierungen erfordert.

EU-Taxonomie als Steuerungs- und Transparenzinstrument

Trotz der Komplexität ist die EU-Taxonomie mehr als eine Berichtspflicht.

Sie schafft:

  • Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen
  • Transparenz für Investoren und Finanzmärkte
  • eine klare Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen

Unternehmen erhalten damit ein Instrument, um Nachhaltigkeit systematisch zu bewerten und weiterzuentwickeln.

Fazit: EU-Taxonomie-Berichtspflicht frühzeitig einordnen

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Element der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung.

In Verbindung mit der CSRD erhöht sie die Anforderungen an Daten, Prozesse und Transparenz deutlich.

Unternehmen, die frühzeitig klären, ob und in welchem Umfang sie taxonomierelevant sind, schaffen Planungssicherheit, vermeiden Zeitdruck und legen die Basis für eine prüfungsfeste Nachhaltigkeitsberichterstattung.