Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Wo ist der richtige Platz für Environment, Health & Safety (EHS) im Organigramm? Immer wieder werden EHS-Abteilungen der Rechtsabteilung unterstellt – mit dem Argument, dies schaffe Nähe zur Compliance und erhöhe die Rechtssicherheit. Doch wie sieht es tatsächlich aus?
Rechtssicherheit entsteht nicht automatisch durch juristische Kontrolle
Die Vorstellung, EHS-Themen unter der Obhut der Rechtsabteilung seien besser abgesichert, klingt auf den ersten Blick plausibel. Tatsächlich aber sind die Aufgaben und Anforderungen im Bereich EHS weit mehr als nur juristische: Sie umfassen technische, naturwissenschaftliche, arbeitsmedizinische und organisatorische Kompetenz.
Die Gesamtverantwortung für ein rechtssicheres Unternehmen liegt beim Vorstand oder der Geschäftsleitung. Diese können die Pflichten nicht einfach weiterreichen, sondern müssen sie aktiv organisieren und überwachen. Konkret heißt das: Nur wenn der Vorstand selbst geeignete Personen auswählt, beauftragt und deren Arbeit überprüft, ist eine Entlastung im Haftungsfall überhaupt möglich. Wird EHS einfach unter die Rechtsabteilung gestellt, fehlt diese unmittelbare Verbindung – und im Fall der Fälle ist die Delegation nicht belastbar.
Fachliche Eignung entscheidet, nicht die Organigrammlinie
Ein weiteres Problem: Die Rechtsabteilung kann die fachliche Qualifikation von EHS-Personal in der Regel nicht beurteilen und deren Arbeit nicht beaufsichtigen. Für die Bewertung von Risiken, die Ableitung technischer Schutzmaßnahmen oder die Überprüfung präventiver Wirksamkeit braucht es Erfahrung aus dem EHS-Bereich und strukturierte HR-Prozesse, keine juristische Expertise. Der Versuch, durch eine rein juristische Brille Rechtssicherheit zu schaffen, erzeugt am Ende neue Unsicherheiten.
EHS ist mehr als ein Compliance-Faktor
Die Unterstellung von EHS unter Legal sendet nach innen und außen ein klares Signal: Prävention rückt in den Hintergrund, EHS wird zum „Zulieferer“ für juristische Bewertungen. Die Gefahr: Risiken werden nicht mehr offen adressiert, sondern erst juristisch bewertet – die Frühwarnfunktion von EHS geht verloren. Auch die Motivation, Vorfälle oder Verbesserungspotenziale zu melden, sinkt, wenn EHS nicht als eigenständige, unabhängige Instanz wahrgenommen wird.
Was wirklich zählt: Zusammenarbeit und klare Verantwortlichkeiten
Aktuelle Standards wie ISO 45001 und ISO 14001 machen es deutlich: Die oberste Leitung trägt die Verantwortung für Arbeitsschutz und Umweltmanagement. Eine wirksame Organisation braucht unabhängige, qualifizierte EHS-Fachleute, die direkt an die Leitung berichten können. Die Rechtsabteilung bleibt unverzichtbar für die juristische Beratung – aber sie sollte EHS nicht steuern oder die Auswahl von Fachpersonal übernehmen.
Fazit
Mehr Rechtssicherheit entsteht nicht durch mehr Juristen, sondern durch klar geregelte, gelebte Zusammenarbeit zwischen allen Verantwortlichen: Betriebsleitung, EHS-Fachkräfte, Personalabteilung und juristischem Bereich. Der Vorstand bleibt in der Pflicht, für klare Strukturen, transparente Aufgaben und eine qualifizierte Besetzung der EHS-Rollen zu sorgen. Nur so wird aus Pflicht echte Praxis – und Compliance zur tragenden Säule eines erfolgreichen Unternehmens.
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