Die neue Ökodesign-Verordnung: Für mehr Nachhaltigkeit im Produktlebenszyklus
Vom 21.11.2024Ökodesign-Verordnung (ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation) – sie ist ein zentrales Instrument der EU zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Produktgestaltung. Sie zielt darauf ab, Produkte so zu gestalten, dass sie während ihres gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung – energieeffizient und ressourcenschonend sind. Diese Verordnung legt Mindestanforderungen für die Umweltverträglichkeit von Produkten fest und ist damit ein wichtiger Baustein im Rahmen der europäischen Klimapolitik. Unser Blogartikel betrachtet die Bedeutung der Ökodesign-Verordnung und ihre Auswirkungen auf Hersteller und Verbraucher.
„Die neue Ökodesign-Verordnung der EU ist ein Meilenstein für die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten. Zukünftig können Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, die dafür sorgen, dass Produkte länger halten, reparierbar sind, recyceltes Material enthalten und gut recycelt werden können. Für eine echte Kreislaufwirtschaft müssen wir den gesamten Lebensweg von Produkten in den Blick nehmen: von der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Entsorgung. Das Produktdesign ist dabei ein zentraler Hebel. Ich begrüße ganz besonders, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchsfähige Textilien nicht mehr einfach vernichten dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt aus der Wegwerfgesellschaft und hin zu einer mehr und mehr zirkulären Wirtschaft.“ – Bundesumweltministerin Steffi Lemke
Die zentralen Ziele der Ökodesign-Verordnung: Mehr Nachhaltigkeit und Effizienz
Die Ökodesign-Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Doch welche genauen Ziele verfolgt die Ökodesign-Verordnung?
Verbesserung der Energieeffizienz
Eines der Hauptziele der Ökodesign-Verordnung ist die drastische Reduzierung des Energieverbrauchs von Produkten. Durch strenge Vorschriften soll sichergestellt werden, dass neue Produkte eine höhere Energieeffizienz aufweisen, wodurch der Gesamtenergieverbrauch sinkt. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen und unterstützt die EU bei der Erreichung ihrer Klimaziele.
Förderung der Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit
Ein weiteres zentrales Anliegen der Ökodesign-Verordnung ist die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten. Die Verordnung ermutigt Hersteller, Produkte zu entwickeln, die einfacher zu reparieren und zu warten sind. Dadurch wird die Wegwerfmentalität reduziert und es entsteht weniger Abfall. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von einer längeren Nutzungsdauer ihrer Geräte und niedrigeren Gesamtkosten.
Reduzierung der Umweltbelastung durch nachhaltige Materialien
Die Ökodesign-Verordnung fordert die Verwendung umweltfreundlicher Materialien und legt Wert auf ein Design, das Recycling und Wiederverwendung fördert. Dies hilft, die Menge an Abfall zu verringern und schont natürliche Ressourcen. Durch die Nutzung recycelter Materialien und die Minimierung schädlicher Substanzen wird die Umwelt nachhaltig geschützt.
Unterstützung der Kreislaufwirtschaft
Die Förderung einer Kreislaufwirtschaft ist ein weiterer zentraler Bestandteil der Ökodesign-Verordnung. Sie zielt darauf ab, Produkte so zu gestalten, dass sie nach dem Ende ihrer Lebensdauer leichter recycelt oder wiederverwendet werden können. Dies trägt dazu bei, Rohstoffkreisläufe zu schließen und die Abhängigkeit von neuen Ressourcen zu verringern.
Diese Ziele der Ökodesign-Verordnung verdeutlichen, wie umfassend der Ansatz ist, um nachhaltige Entwicklung in der EU zu fördern. Hersteller, Verbraucher und die Umwelt profitieren gleichermaßen von diesen Maßnahmen, die darauf abzielen, eine umweltfreundlichere und ressourcenschonendere Wirtschaft zu schaffen.
Welche Produkte und Wirtschaftsakteure sind von der Ökodesign-Verordnung betroffen – und welche Ausnahmen gibt es?
Die neue Ökodesign-Verordnung erweitert den Anwendungsbereich potenzieller Ökodesign-Anforderungen auf nahezu alle physischen Waren sowie deren Bauteile und Zwischenprodukte, die in der EU auf den Markt gebracht oder genutzt werden.
Ausgenommen sind Lebensmittel und Futtermittel, Human- und Tierarzneimittel, lebende Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen, Produkte menschlichen Ursprungs sowie pflanzliche und tierische Erzeugnisse, die für die Reproduktion bestimmt sind. Auch bestimmte Fahrzeuge sind ausgenommen, sofern für diese spezifischen Produktaspekte bereits sektorspezifische EU-Vorgaben bestehen.
Wie es bereits aus dem neueren EU-Produktrecht bekannt ist, legt die Ökodesign-Verordnung nicht nur Pflichten für Hersteller, Importeure, Vertreiber und Händler fest, sondern auch für Fulfillment-Dienstleister, Betreiber von Online-Marktplätzen und Online-Suchmaschinen.
Was Hersteller wissen müssen: Anforderungen der Ökodesign-Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung stellt umfassende Anforderungen an Hersteller, um die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von Produkten zu gewährleisten. Diese Regelungen dienen nicht nur dem Schutz der Umwelt, sondern auch der Stärkung einer nachhaltigen Produktgestaltung. Im Folgenden werden die besonderen und allgemeinen Anforderungen beleuchtet, die Hersteller beachten müssen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Besondere Anforderungen der Ökodesign-Verordnung: Fokus auf Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit
Die Ökodesign-Verordnung fordert von Herstellern die Einhaltung spezieller Vorgaben, die auf die Verbesserung der Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit ihrer Produkte abzielen. Dazu gehört der Einsatz von Technologien, die den Energieverbrauch während der Nutzung minimieren. Darüber hinaus müssen Produkte so gestaltet sein, dass sie weniger umweltschädliche Stoffe enthalten und eine längere Lebensdauer haben. Die Verordnung legt zudem Wert auf die Förderung der Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit der Produkte, um eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Allgemeine Anforderungen der Ökodesign-Verordnung: Transparenz und Dokumentation
Neben den spezifischen Anforderungen gibt es allgemeine Pflichten, die Hersteller erfüllen müssen. Dazu gehört die umfassende Dokumentation der Produktkonformität. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den festgelegten Standards entsprechen und dies durch technische Unterlagen belegen können. Diese Nachweise dienen der Transparenz und sollen die Marktüberwachung durch Behörden erleichtern. Ein weiterer allgemeiner Aspekt ist die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen, die es Verbrauchern ermöglichen, Produkte energieeffizient zu nutzen und zu warten.
Was heißt das im Detail für Hersteller?
Einhaltung technischer Mindestanforderungen:
Hersteller sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte die festgelegten Mindeststandards für Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit erfüllen. Diese Standards betreffen die gesamte Produktgestaltung, einschließlich des Energieverbrauchs und der enthaltenen Materialien.
Konformitätsbewertung:
Hersteller müssen Verfahren zur Konformitätsbewertung durchführen, um die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen zu überprüfen. Diese Verfahren können intern oder durch unabhängige Prüfstellen erfolgen und müssen dokumentiert werden.
Technische Dokumentation:
Es ist erforderlich, eine umfassende technische Dokumentation zu erstellen, die Nachweise zur Produktkonformität enthält. Diese Unterlagen sollten Konstruktionszeichnungen, Prüfberichte und technische Spezifikationen umfassen und auf Anfrage von Behörden bereitgestellt werden.
CE-Kennzeichnung:
Produkte, die die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung erfüllen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Dieses zeigt, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht und in der EU verkauft werden darf.
Bereitstellung von Verbraucherinformationen:
Hersteller müssen Informationen bereitstellen, die es den Verbrauchern ermöglichen, das Produkt energieeffizient zu nutzen und zu warten. Dazu gehören Hinweise zur korrekten Verwendung und Pflege des Produkts.
Reparatur- und Wartungsinformationen:
Um die Lebensdauer der Produkte zu verlängern, müssen Hersteller Reparatur- und Wartungsanleitungen bereitstellen, die den Zugang zu Ersatzteilen und die einfache Reparatur des Produkts fördern.
Bereitstellung des digitalen Produktpasses:
Mit der Einführung des digitalen Produktpasses müssen Hersteller relevante Informationen zum Produkt digital bereitstellen, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten (sofern zutreffend).
Nachweise und Archivierung:
Hersteller sind verpflichtet, alle relevanten Konformitätsnachweise über einen festgelegten Zeitraum aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf Anfrage vorzulegen.
Was heißt das im Detail für Importeure und Händler?
Händler und Importeure sind im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ebenfalls dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, um sicherzustellen, dass die in der EU angebotenen Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Überprüfung der Konformität:
Händler und Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie in der EU verkaufen oder einführen, die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung erfüllen. Dazu gehört die Überprüfung, ob das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und ob die technischen Unterlagen vorliegen.
Zugang zur technischen Dokumentation:
Importeure müssen sich vergewissern, dass der Hersteller die erforderliche technische Dokumentation erstellt hat und sie auf Anfrage bereitgestellt werden kann. Dies ist wichtig, um nachzuweisen, dass das Produkt den Anforderungen entspricht.
Bereitstellung von Informationen:
Händler und Importeure müssen sicherstellen, dass Verbraucher die notwendigen Informationen zur effizienten Nutzung und Wartung des Produkts erhalten. Diese Informationen sollten in der Landessprache des Verkaufsorts verfügbar sein.
Identifizierungspflicht:
Importeure müssen ihren Namen, ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktdaten auf dem Produkt oder, falls nicht möglich, auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angeben. Dies dient der Rückverfolgbarkeit des Produkts.
Archivierung und Nachweise:
Händler und Importeure müssen sicherstellen, dass sie die Dokumente und Informationen über die Einhaltung der Ökodesignanforderungen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahren, um sie im Bedarfsfall den Marktüberwachungsbehörden vorlegen zu können.
Sicherstellung der Konformität vor dem Verkauf:
Händler dürfen keine Produkte verkaufen, die offensichtlich nicht den Anforderungen der Ökodesign-Verordnung entsprechen. Es liegt in ihrer Verantwortung, Produkte zurückzuhalten, die potenziell nicht regelkonform sind.
Unterstützung bei Rückrufen und Korrekturmaßnahmen:
Importeure und Händler müssen mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und unterstützende Maßnahmen ergreifen, wenn sich herausstellt, dass ein Produkt die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Dies kann Rückrufe oder Maßnahmen zur Korrektur der Konformität umfassen.
Diese Anforderungen tragen dazu bei, dass Produkte in der gesamten Lieferkette den Umwelt- und Sicherheitsstandards der EU entsprechen und gewährleisten, dass Verbraucher nur mit den Standards konforme und geprüfte Produkte erhalten.
Der digitale Produktpass: Mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch die Ökodesign-Verordnung
Der digitale Produktpass ist ein innovatives Konzept, das im Zuge der Ökodesign-Verordnung eingeführt wird, um Transparenz und Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette zu fördern. Dieser Pass enthält umfassende Informationen über ein Produkt und deckt dessen gesamten Lebenszyklus ab – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, eine bessere Rückverfolgbarkeit und eine informierte Nutzung von Produkten zu ermöglichen.
Hauptmerkmale des digitalen Produktpasses
1. Produktidentifikation
Die Produktidentifikation umfasst die eindeutige Kennzeichnung eines Produkts, wie Seriennummer oder Modellnummer, sowie Informationen über den Hersteller, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
2. Materialzusammensetzung
Die Materialzusammensetzung gibt eine detaillierte Übersicht über alle im Produkt enthaltenen Materialien und Stoffe, einschließlich potenziell umweltschädlicher oder gefährlicher Substanzen.
3. Energieeffizienz und Umweltangaben
Die Energieeffizienz und Umweltangaben eines Produkts umfassen Details zum Energieverbrauch während der Nutzung sowie Informationen zur Umweltverträglichkeit und zu vorhandenen Nachhaltigkeitszertifikaten.
4. Informationen zur Recyclingfähigkeit
Die Informationen zur Recyclingfähigkeit geben Auskunft darüber, wie das Produkt demontiert und die Materialien wiederverwendet oder umweltgerecht entsorgt werden können.
5. Reparatur- und Wartungsinformationen
Die Reparatur- und Wartungsinformationen enthalten Anleitungen zur Reparatur des Produkts sowie Angaben zu verfügbaren Ersatzteilen und deren Bezugsquellen, um die Lebensdauer des Produkts zu verlängern.
6. Produktlebensdauer und Garantien
Die Produktlebensdauer und Garantien umfassen Angaben zur erwarteten Nutzungsdauer des Produkts sowie Informationen zu Garantiebedingungen und angebotenen Serviceleistungen.
7. Produktions- und Lieferkettendaten
Die Produktions- und Lieferkettendaten geben transparente Einblicke in die Herkunft der Materialien sowie Details zu den Produktionsstätten und den Bedingungen, unter denen das Produkt hergestellt wurde.
8. Konformitäts- und Zertifizierungsnachweise
Die Konformitäts- und Zertifizierungsnachweise belegen, dass das Produkt die relevanten EU-Normen und Standards erfüllt und enthalten Informationen zu bestehenden Zertifikaten wie der CE-Kennzeichnung.
9. Verbraucheranweisungen
Die Verbraucheranweisungen bieten Hinweise zur effizienten Nutzung, Pflege und Wartung des Produkts, um dessen Lebensdauer zu verlängern und den Energieverbrauch zu minimieren.
Welche Vorteile hat der digitale Produktpass für Hersteller und Verbraucher?
Der digitale Produktpass bringt sowohl für Hersteller als auch für Verbraucher zahlreiche Vorteile mit sich. Während er für Hersteller eine bessere Rückverfolgbarkeit und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erleichtert, profitieren Verbraucher von mehr Transparenz und einfachen Reparaturanleitungen. Die folgende Tabelle zeigt eine detaillierte Übersicht über die spezifischen Vorteile des digitalen Produktpasses für beide Seiten.
Vorteile | Für Hersteller | Für Verbraucher |
Erhöhte Transparenz | Einfache Rückverfolgung des Produktlebenszyklus und Einhaltung von Standards | Zugang zu umfassenden Informationen über Materialien und Umweltauswirkungen |
Rückverfolgbarkeit | Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Konformität | Stärkt das Vertrauen in die Produktqualität und den Hersteller |
Kreislaufwirtschaft | Förderung nachhaltiger Produktentwicklung | Erleichtert die Auswahl umweltfreundlicher Produkte |
Wettbewerbsvorteil | Positionierung als nachhaltiger Marktführer | Bietet geprüfte und relevante Daten für fundierte Kaufentscheidungen |
Reparatur- und Langlebigkeit | Bereitstellung von Anleitungen verbessert Kundenzufriedenheit | Einfache Reparatur und Wartung für längere Nutzung und Kosteneinsparung |
Transparenz bei Entsorgung | Hilft bei der Erstellung von Entsorgungshinweisen | Klare Anweisungen zur umweltgerechten Entsorgung |
Vernichtungsverbot unverkaufter Waren: Was Hersteller und Händler ab 2026 beachten müssen
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung tritt ab Juni 2026 ein generelles Verbot zur Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren in Kraft. Ziel ist es, die unnötige Vernichtung funktionstüchtiger Produkte zu verhindern und die Wiederverwendung oder das Recycling solcher Waren zu fördern. Hierbei sieht die Verordnung ein zweistufiges System vor, das auch nach der Unternehmensgröße unterscheidet.
In der ersten Stufe der Ökodesign-Verordnung gilt eine Informationspflicht für Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte direkt entsorgen oder deren Entsorgung beauftragen. Sie müssen Angaben zu dieser Praxis öffentlich machen. Mittlere Unternehmen sind von dieser Informationspflicht jedoch erst ab 2030 betroffen, während Klein- und Kleinstunternehmen davon ganz ausgenommen sind.
Ab Juli 2026 tritt in der zweiten Stufe für große Unternehmen ein Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte in Kraft. Die Liste dieser betroffenen Produkte, die derzeit Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe umfasst, kann von der Kommission durch delegierte Rechtsakte erweitert werden. Ab Juli 2030 wird dieses Vernichtungsverbot auch für mittlere Unternehmen gelten, während Klein- und Kleinstunternehmen davon weiterhin ausgenommen bleiben.
Dieses Vernichtungsverbot und die Offenlegungspflichten sollen sicherstellen, dass Ressourcen geschont werden und funktionstüchtige Produkte nicht unnötig im Abfall landen. Unternehmen sind angehalten, alternative Lösungen zur Vernichtung zu finden, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Transparenz schaffen: Die Offenlegungspflichten der Ökodesign-Verordnung
Gründe für die Vernichtung: Unternehmen müssen angeben, warum die Produkte nicht weiterverkauft, gespendet oder recycelt werden konnten.
Anzahl und Art der Produkte: Es muss exakt dokumentiert werden, wie viele Produkte und welche Art von Produkten vernichtet wurden.
Alternativen zur Vernichtung: Die Unternehmen müssen offenlegen, welche Alternativen zur Vernichtung geprüft wurden (z. B. Weiterverkauf, Spende, Recycling) und warum diese Alternativen nicht umgesetzt wurden.
Umweltauswirkungen: Informationen zur ökologischen Auswirkung der Vernichtung, wie z. B. Emissionen und Abfallmengen, die dadurch entstanden sind.
Kostengründe: Falls zutreffend, müssen Unternehmen begründen, ob wirtschaftliche Faktoren die Vernichtung beeinflusst haben.
Generelles Vernichtungsverbot: Schutz von Ressourcen und Förderung der Nachhaltigkeit
Für die folgenden Produkte gilt ein generelles Vernichtungsverbot, das bedeutet, dass sie weder entsorgt noch vernichtet werden dürfen, sondern anderweitig genutzt oder weiterverarbeitet werden müssen:
- Bekleidung
- Bekleidungszubehör
- Schuhe
Die Liste der betroffenen Verbraucherprodukte (nach Anhang 7) kann von der Kommission durch delegierte Rechtsakte jederzeit ergänzt werden.
Wie geht es weiter: Bis wann müssen Hersteller ihre Produkte an die neuen Anforderungen anpassen?
Die EU-Kommission hat bis zum 19. April 2025 Zeit, einen Arbeitsplan aufzustellen, der alle Produktgruppen auflistet, für die in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen entwickelt werden sollen. Erste Schritte wurden bereits mit der Ausarbeitung von Verordnungen für Textilien und Stahl eingeleitet. Es wird erwartet, dass die ersten produktspezifischen Verordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung bis Ende 2025 in Kraft treten. Das heißt, dass der erste delegierte Rechtsakt auf Grundlage der Ökodesign-Verordnung gemäß Art. 4 Abs. 7 der Verordnung frühestens am 19. Juli 2025 in Kraft tritt.
Dabei kann die EU-Kommission neben produktspezifischen Regelungen auch horizontale Mindestanforderungen einführen, die über mehrere Produktgruppen hinweg gelten. Die Wirtschaftsakteure erhalten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung (delegierter Rechtsakt) eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten (gemäß Art. 4 Abs. 4), um die Ökodesign-Anforderungen und damit die Anforderungen an den digitalen Produktpass zu erfüllen.
Das Vernichtungsverbot
Des Weiteren gilt ab dem 19. Juli 2026 ein Vernichtungsverbot der in Anhang VII aufgeführten unverkauften Verbraucherprodukte (z. Z. Bekleidung, Bekleidungszubehör sowie Schuhe). Die hier aufgeführten Produkte können durch die EU-Kommission erweitert werden.
Besonderes Augenmerk wird auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gelegt: Sie sind teilweise von bestimmten Anforderungen ausgenommen und sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, finanzielle, technische und organisatorische Unterstützungsmaßnahmen bereitzustellen (z. B. Leitlinien, digitale Tools und Fachschulungen).
Wichtig ist jedoch: In bestimmten Fällen kann die Kommission eine frühere Anwendung verlangen, beispielsweise bei Produkten wie Baumaterialien, die Schadstoffe freisetzen und dadurch eine Gefahr für Verbraucher und/oder die Umwelt darstellen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen.
Fazit
Die Ökodesign-Verordnung ist ein zentrales Element der EU-Strategie zur Förderung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz in der gesamten Produktlandschaft. Mit verbindlichen Anforderungen und klaren Richtlinien trägt sie dazu bei, den ökologischen Fußabdruck von Produkten zu verringern, die Transparenz zu erhöhen und Verbraucher zu unterstützen, Entscheidungen, die zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit führen, zu treffen.. Während die Umsetzung für Hersteller und Wirtschaftsakteure Herausforderungen mit sich bringen kann, bietet sie gleichzeitig Chancen für Innovation und Wettbewerbsvorteile. Langfristig profitiert die gesamte Gesellschaft durch energieeffizientere Produkte, einen bewussteren Konsum und den Schutz der Umwelt. Die Ökodesign-Verordnung ist damit ein wichtiger Schritt hin zu einer zirkulären Wirtschaft und zu mehr Nachhaltigkeit in der Zukunft.
Link zur Ökodesign-Verordnung
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