Bürokratie – selbst gemacht

Führung reduziert selbstgemachte Bürokratie – weniger Papierkram, mehr Sinn und Effizienz im Unternehmen.
Wenn von Bürokratie die Rede ist, richtet sich der Blick meist nach außen: auf staatliche Auflagen, neue Berichtspflichten, ESG-Vorgaben oder Datenschutzverordnungen. Dabei entsteht ein erheblicher Teil der lähmenden Bürokratie nicht durch Gesetze, sondern im eigenen Haus. Sie ist selbstgemacht. Es ist die Bürokratie, die sich Unternehmen aus Gewohnheit, Unsicherheit oder falschem Pflichtbewusstsein selbst auferlegen – die Arbeit, die getan wird, weil „man das halt so macht“. Der Soziologe David Graeber (1961–2020) nannte sie „Bullshit-Work“ – Tätigkeiten, die sinnvoll klingen, aber nichts bewirken. Sie kosten Zeit, Nerven und Geld, ohne den Unternehmenserfolg zu fördern oder Risiken zu senken.

Wie Bullshit-Work entsteht

Bullshit-Work entsteht oft schleichend. Führungskräfte delegieren Aufgaben, die sie selbst für nebensächlich halten. Hauptsache, das Thema ist „vom Tisch“. Ob die Art der Umsetzung sinnvoll ist, spielt keine Rolle. Nehmen wir als Beispiel die allseits bekannten Lieferanten-Onboarding-Prozesse: Der Wunsch nach Kontrolle und Konformität führt dazu, dass jeder neue Lieferant seitenlange Fragebögen ausfüllen muss – unabhängig davon, ob die Fragen überhaupt relevant sind. Kleine, rein deutsche Dienstleister müssen plötzlich Nachweise zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards erbringen oder zu komplexen Datenschutz-Themen Stellung nehmen, die sie gar nicht betreffen. Der Effekt: Zeitraubende Bürokratie, die keinem hilft – weder dem Lieferanten noch dem Unternehmen.

Im Datenschutz ist dieses Phänomen besonders ausgeprägt: Die rechtlich notwendige Dokumentation wird zum Selbstzweck. Eine Datenschutzbeauftragte fordert von einem Lieferanten, für dessen Nutzung einer Standard-Software, ein Transfer Impact Assessment (TIA) – weil es in irgendeinem Musterformular steht und ohne Berücksichtigung des guten Eindrucks, den die bereits gelieferten Datenschutz-Dokumente des Lieferanten gemacht hatten. Niemand fragt, ob die Anforderung in diesem konkreten Fall tatsächlich nötig ist. Hilft sie mehr Sicherheit zu bekommen, für wen?
Hinzu kommt: Viele Prozesse sind auf dem Papier perfekt durchdacht. In der Praxis macht jedoch jeder etwas anderes. Mitarbeitende wissen, dass die Einhaltung der Prozesse ohnehin niemand prüft, und gestalten Abläufe nach eigenem Ermessen. So entstehen Parallelstrukturen, Zusatzdokumente und neue Abstimmungsschleifen – alles, um sich selbst abzusichern. Das Ergebnis: Der Aufwand steigt, die Wirksamkeit sinkt.
Fehlt das „Warum“, wird das „Wie“ beliebig. Wenn Mitarbeitende nicht verstehen, was das Ziel einer Aufgabe ist, schaffen sie ihre eigenen Maßstäbe. Statt risikoorientiert zu arbeiten, dokumentieren sie möglichst viel – in der Annahme, das sei sicherer. In Wirklichkeit entsteht dadurch ein System, in dem niemand mehr den Überblick hat, was wirklich wichtig ist.
Bullshit-Work ist also selten böse Absicht. Sie entsteht aus Unsicherheit, fehlender Führung und einem mangelnden Verständnis für das eigentliche Ziel. Führungskräfte spielen dabei eine zentrale Rolle. Wenn sie nicht vermitteln, wozu eine Aufgabe dient, wenn sie sich auf Formalien statt Ergebnisse konzentrieren, entsteht zwangsläufig Bürokratie.

Wie Sie Bullshit-Work vermeiden

Wie kann man das vermeiden? Zunächst, indem Führungskräfte das „Warum“ klar kommunizieren. Mitarbeitende müssen wissen, was der Sinn einer Aufgabe ist. Wird ein Formular ausgefüllt, um eine gesetzliche Anforderung zu erfüllen, ein Risiko zu senken oder einfach nur, weil es immer so gemacht wurde? Wer das weiß, kann besser einschätzen, welcher Aufwand gerechtfertigt ist.
Zweitens sollten Prozesse regelmäßig überprüft werden: Führt dieser Schritt wirklich zu einem besseren Ergebnis? Oder dient er nur dazu, Aktivität vorzutäuschen? In vielen Unternehmen gibt es Formularfelder, die seit Jahren niemand mehr liest, Berichte, die niemand nutzt, oder Freigaben, die doppelt geprüft werden. Hier braucht es den Mut, Gewohnheiten zu durchbrechen.
Drittens muss Kontrolle neu gedacht werden. Kontrolle heißt nicht, dass jede Tätigkeit nachgewiesen werden muss. Kontrolle heißt, Ergebnisse zu bewerten. Eine Führungskraft, die nur darauf schaut, ob ein Formular vollständig ausgefüllt wurde, fördert Bullshit-Work. Eine Führungskraft, die fragt, was das ausgefüllte Formular bewirkt, fördert Ergebnisorientierung.
Viertens sollten Unternehmen akzeptieren, dass nicht jedes Risiko vermeidbar ist. Der Versuch, absolute Sicherheit zu schaffen, ist eine der Hauptursachen für überzogene Bürokratie. Unternehmen brauchen ein klares Verständnis davon, welche Risiken sie bewusst eingehen und wo eine zusätzlich dokumentierte Prüfung wirklich Mehrwert schafft.

Mehr Führung – weniger Bullshit

Am Ende läuft alles auf Führung hinaus. Gute Führung gibt Orientierung, schafft Sinn und reduziert Komplexität. Schlechte Führung erzeugt Unsicherheit, Formalismus und Aktionismus.
Bevor also über die staatliche Bürokratie geklagt wird, lohnt sich ein ehrlicher Blick nach innen: Welche Prozesse, Nachweise und Prüfungen helfen tatsächlich? Und welche sind bloß Beschäftigungstherapie? Wer hier aufräumt, spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern schafft Raum für echte Arbeit – Arbeit, die einen Zweck hat.
Denn die gefährlichste Bürokratie ist nicht die von außen auferlegte, sondern die, die man sich selbst schafft. Und sie lässt sich vermeiden – mit Klarheit, Mut und einer Führung, die das Warum in den Mittelpunkt stellt.
Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
Bundesrecht August 2026
BECV – Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel vom 21. Juli 2021
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 28. Mai 2026 bekannt: –> die nachträgliche Anerkennung von Sektoren…
Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
EHV 2030 – Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 vom 10. Juli 2026
Die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) wird zur Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 neu gefasst und tritt am 15. Juli 2026 in Kraft; sie wird umfassend neu strukturiert und insbesondere um Nachweis-,…
Führungsebene – Management-Überblick Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
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DGUV Juli 2026
DGUV Information 203-047 – Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen (Ausgabe Juni 2026)
Die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst – mit aktualisierten Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen,…
Fachkraft für Arbeitssicherheit KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Richtlinie (EU) 2019/904 – Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 konkretisiert die Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil in PET-Getränkeflaschen, erkennt künftig neben mechanischem auch chemisches Recycling an und verlangt dafür entlang der gesamten Lieferkette eine anlagenbezogene Massenbilanzierung (dreimonatlich,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Technische Regel Juli 2026
TRGS 619 – Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle vom 27. April 2026
Die TRGS 619 wurde mit Bekanntmachung vom 27. April 2026 vollständig neu gefasst und konkretisiert für Hochtemperaturanlagen oberhalb ca. 900 °C die Substitutionspflicht für krebserzeugende Aluminiumsilikatwollen: Betreiber müssen anhand des…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Verordnung (EU) 2026/1388 – Verordnung (EU) 2026/1388 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die EU hat erstmals einen eigenständigen Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) geschaffen, der zwischen konventionell gleichgestellten Kategorie-1-Pflanzen (nur Prüfverfahren und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial) und Kategorie-2-Pflanzen (weiterhin GVO-Vorschriften…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
KAS-72 – Merkblatt des Ausschusses „Seveso-Richtlinie“ – Sicherheitstechnische Fragestellungen zu personallos betriebenen Anlagen (auch mittels KI) (Ausgabe Juni 2026)
Das neu veröffentlichte KAS-Merkblatt KAS-72 gibt störfallrechtlich betroffenen Betrieben Hinweise und Hilfestellungen zu sicherheitstechnischen Anforderungen an personallos betriebene Anlagen – einschließlich Auslegung, Automatisierung, Alarmmanagement, Cybersicherheit, KI-Einsatz sowie genehmigungsrechtlicher und prüfungsbezogener…
Störfallbeauftragter KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Ausgabe Juni 2026)
Die neue DIN EN ISO 14001:2026 bringt überwiegend strukturelle Anpassungen und inhaltliche Klarstellungen – unter anderem zu Klimawandel und Biodiversität im Kontextkapitel, zu Notfallsituationen bei Umweltaspekten und zur Steuerung externer…
Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
StrlSchG – Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Strahlenschutzgesetzes sieht unter anderem die Einführung eines digitalen Strahlenpasses ab Juli 2029, die Ablösung der Anzeigepflicht beim Fremdeinsatz durch ein Genehmigungsverfahren sowie eine verschärfte Radon-Dosiskonversion…
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Bundesrecht Juli 2026
ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008
Die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge senkt den Schwellenwert für Pflichtvorsorge bei Bleiexposition deutlich auf 15 µg/m³, sodass betroffene Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeanlässe umgehend überprüfen und anpassen müssen.
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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