Warum es nicht ausreicht, ein Standard-Vorschriftenpaket für Management-Systeme wie ISO 50001, ISO 45001 oder ISO 14001 zu packen.  Und weshalb es kein Standard-Rechtskataster geben kann, das die Anforderungen von Managementsystemnormen erfüllt.

Vor einiger Zeit erreichte uns über unseren Support eine Anfrage, welche im Kern Folgendes umfasste: Welche Vorschriften gehören zu einem Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001?
Die Information über das Managementsystem sollte ausreichend sein, um ein bestimmtes Vorschriften-Paket zuzuordnen.

In Teilen ist diese Anfrage natürlich berechtigt, da es einige Vorschriften gibt, die für alle Unternehmen relevant sind. Doch ein pauschales Standard-Energiekataster kann es nicht geben und das hat verschiedene Gründe.

Um dies zu verdeutlichen, hilft ein Blick in die ISO 50001 und die spezifischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung des geltenden Rechts.

Gemäß Kap.4.2 müssen Organisationen „sicherstellen, dass sie Zugang zu den geltenden rechtlichen Anforderungen und anderen Anforderungen bezüglich ihrer Energieeffizienz, ihres Energieeinsatzes und Energieverbrauchs [haben]“.

Grund 1: Managementsysteme fordern von Unternehmen die Ermittlung der für sie geltenden Vorschriften.

Dies ist keine spezifische Forderung der ISO 50001, sondern findet sich auch in der ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) oder ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme) wieder.

Das Zitat aus der ISO 50001 zeigt bereits deutlich, dass es kein Standardkataster geben kann. Es geht darum, dass sich die Unternehmen mit der Frage auseinandersetzen, welche Vorschriften für sie beispielsweise aufgrund der Struktur, der Produktionsprozesse, der Anlagen und Techniken gelten.

Dies führt zu einem weiteren Grund, warum es kein Standardkataster geben kann.

Die Autorin dieses Beitrags Astrid Dolezych im Interview mit Karsten Aldenhövel

Grund 2: Unternehmen sind sehr unterschiedlich.

  • Welche Energieträger werden eingesetzt (Strom, Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Diesel, etc.)?
  • Ist das Unternehmen ein reiner Energieverbraucher oder vielleicht auch ein Energieerzeuger (beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke)?
  • Welche Rolle hat das Unternehmen im Energiebereich (Erzeuger, Netzbetreiber, Speicherbetreiber, Verbraucher)?

Es liessen sich weitere Fragen auflisten. Aus den Beispielen geht jedoch bereits hervor, dass ein Standard-Kataster nicht der richtige Weg sein kann. Es ergibt sich noch einen weiteren Grund, der gegen ein Standard-Kataster spricht.

Grund 3: Vorschriften im Energierecht sind teilweise sehr speziell.

Neben den Vorschriften, die für alle Unternehmen gelten, gibt es eine Reihe von Vorschriften, die beispielsweise nur für Strom, Erdgas oder Fernwärme gelten. Auch im Bereich der Erneuerbaren Energien gibt es spezielle Vorschriften, etwa für Windkraft, Photovoltaik oder andere.

Es ist daher wichtig, sich im Rahmen des Aufbaus des Rechtskatasters mit dem eigenen Unternehmen, den Techniken, Prozessen und spezifischen Vorschriften auseinanderzusetzen.

Weiterhin ist es beim Aufbau des Rechtskatasters wichtig, sich nicht ausschließlich auf das Energierecht zu fokussieren, sondern den Blick zu weiten.

Grund 4: Energierecht ist ein Querschnittsthema.

Energierechtliche Anforderungen finden sich nicht ausschließlich in Vorschriften, die dem Energierecht zuzuordnen sind, sondern beispielsweise auch im Immissionsschutz, Klimaschutz, in der Produktsicherheit und dem Steuerrecht.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert in § 5 Abs. 1 Nr. 4 die sparsame und effiziente Verwendung von Energie. In den Klimaschutzgesetzen der Länder werden immer häufiger Installationspflichten für Photovoltaikanlagen oder Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien verankert. Gemäß Kap. 8.3 ISO 50001 müssen Unternehmen bei der Beschaffung von Energie nutzenden Produkten, Einrichtungen und Dienstleistungen Kriterien für die Bewertung der energiebezogenen Leistung über die geplante oder erwartete Nutzungsdauer festlegen und umsetzen. Dies greift in den Bereich der Produktsicherheit, beispielsweise der Ökodesign-Richtlinie, oder des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes. Und auch im Steuerrecht gibt es Verbindungen zum Energierecht. So sind einige Steuerrückerstattungen an das Vorhandensein zertifizierter Energiemanagementsysteme geknüpft.

Fazit

Die genannten Gründe zeigen, dass es nicht ein Standard-Rechtskataster geben kann. Ein Standard-Rechtskataster würde die Anforderungen der Managementsystemnormen nicht erfüllen.

eco COMPLIANCE unterstützt Sie beim Aufbau eines unternehmensspezifischen Rechtskatasters, dass die Anforderungen der Managementsysteme erfüllt. Im Rahmen unserer Setup-Projekte zum Aufbau der Rechtskataster gehen wir systematisch vor und ermitteln so gemeinsam mit Ihnen anhand der detaillierten Fragen in unserem Rechtskataster-Ermittler und im Rahmen der Bestandsaufnahmen die für Ihr Unternehmen geltenden Vorschriften. Hierbei fokussieren wir uns nicht allein auf das Energierecht, sondern betrachten die EHS-Themen ganzheitlich.

Nach dem Aufbau ist es jedoch auch wichtig, dass das Rechtskataster up to date bleibt. Insbesondere bei technischen Änderungen sollten Sie sich die Fragen stellen: Hat die Änderung ggf. Auswirkungen auf rechtliche Anforderungen? Könnten neue Rechtsvorschriften betroffen sein, die bisher keine Relevanz hatten? Nutzen Sie in diesem Zusammenhang zum Beispiel interne Audits oder füllen Sie den Rechtskataster-Ermittler neu aus, um sich an dieser Stelle zu hinterfragen.