Update 10. März 2022: Neuer Fachbereich AKTUELL schließt „Regelungslücke“

Betroffenheit
Betreiber von Batterieladestationen; Fachkraft für Arbeitssicherheit; beteiligte Ersteller von Explosionsschutzdokumenten; Instandhaltung; Elektrofachkräfte

Nachricht
Beim Laden von Batterien mit wässrigen Elektrolyten kann es zur Bildung von Wasserstoff und damit zu einer Explosionsgefährdung kommen. Die neue Fachbereich AKTUELL der BG RCI möchte bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Das Hilfsdokument bietet dabei nützliche Informationen

  • zur Gefährdung als solcher insbesondere bezüglich der unterschiedlichen Ausführungen von Batterien (Nickel-Cadmium, Blei, Lithium-Ionen etc.)
  • zu den Anforderungen an Räume und Bereiche mit Batterieladestationen (Außentemperatur, Feuchtigkeit, Schutz vor Sonneneinstrahlung, Abstände etc.)
  • zur ausreichenden Lüftung (natürliche/technische Lüftung)
  • zu weiteren Maßnahmen des Explosionsschutzes (Kennzeichnung, Vermeidung von Zündquellen etc.)

Handlungsempfehlung
Verwenden Sie die Fachbereich AKTUELL FBRCI-013 als Hilfestellung/Informationsgrundlage für künftige Fortschreibungen Ihrer Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente. Inwieweit sind im Umfeld Ihrer Batterieladestationen Ex-Zonen zu definieren bzw. aufgrund welcher Begebenheiten schließen Sie eine Explosionsgefährdung aus?

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Update Ende

Das Laden von Batterien ist gefährlicher, als es im Allgemeinen angenommen wird. […] Bei Störungen in Anlagen und Arbeits- oder Betriebsmitteln sowie bei Verfahrensfehlern können hohe Kurzschlussströme auftreten, die Gefahren für Personen, aber auch eine große Brandgefahr darstellen. Mit diesen Sätzen begann die im März 2018 zurückgezogene DGUV Information 209-067 (BGI 5017) – Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien.

Fahrzeuge mit Elektroantrieb, wie Gabelstapler oder Hubwagen, sind im produzierenden Gewerbe und in vielen Handwerksbetrieben weit verbreitet. Ihre Antriebsenergie erhalten sie über Batterien, die regelmäßig nachgeladen werden müssen.

Worin besteht die Gefährlichkeit beim Laden?

Wird über die Ladekapazität hinaus geladen, kann es zur Bildung von explosionsfähigem, leichtentzündlichen Knallgas kommen. Ist zeitgleich eine Zündquelle in der Nähe, so kann es zur Explosion des Knallgas/Luftgemisches und zur Zerstörung der Batterie mit Freisetzung von Elektrolyten führen. Personen können hierdurch Verletzungen, wie Verätzungen und Atemwegsbeschwerden erleiden. Ebenso wird durch Kurzschlussströme die Brandgefahr erhöht.

Mit der DGUV Information war den Betrieben eine gute und konkrete Handlungshilfe an die Seite gestellt worden.

Diese behandelte zum einen Themen rund um Auswahl, Errichtung und Betrieb der Ladestationen, und nannte beispielsweise konkrete Sicherheitsabstände, um die Brandgefahr zu minimieren. Zum anderen wurde ausführlich auf das Thema Gefährdungsbeurteilung, Notfallmaßnahmen und Unterweisung der Mitarbeiter eingegangen.

Mit Zurückziehen dieser DGUV Information ist eine Lücke entstanden.

In der Praxis treten häufig Fragen zur Planung und zum Betrieb dieser Ladestationen auf. Auch im Hinblick auf die von den Ladestationen ausgehenden Gefahren ist es unverständlich, dass es seit nunmehr fast 1,5 Jahren keinen adäquaten Ersatz für diese DGUV Information gibt.

Betreibern solcher Ladestationen sei die VdS Richtlinie „Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge“ empfohlen. In Bezug auf den Betrieb der Ladestationen ist sie nahezu wortgleich mit der DGUV Information, jedoch werden Themen wie Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterunterweisung hier nicht berücksichtigt. Hier gibt es derzeit keine aktuelle Handlungshilfe. So bleibt es zu hoffen, dass die DGUV sich dieses sensiblen Themas bewusst ist, und zeitnah eine Neufassung herausgibt.

Sie möchten nicht es nicht verpassen, falls es eine Neufassung hierzu gibt? eco COMPLIANCE beobachtet und bewertet regelmäßig die Veröffentlichungen sämtlicher Rechtsquellen.