Ruhe in Frieden liebe DGUV Information 209-067 „Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien“
Vom 10.03.2022Update 10. März 2022: Neuer Fachbereich AKTUELL schließt „Regelungslücke“
Betroffenheit
Betreiber von Batterieladestationen; Fachkraft für Arbeitssicherheit; beteiligte Ersteller von Explosionsschutzdokumenten; Instandhaltung; Elektrofachkräfte
Nachricht
Beim Laden von Batterien mit wässrigen Elektrolyten kann es zur Bildung von Wasserstoff und damit zu einer Explosionsgefährdung kommen. Die neue Fachbereich AKTUELL der BG RCI möchte bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Das Hilfsdokument bietet dabei nützliche Informationen
- zur Gefährdung als solcher insbesondere bezüglich der unterschiedlichen Ausführungen von Batterien (Nickel-Cadmium, Blei, Lithium-Ionen etc.)
- zu den Anforderungen an Räume und Bereiche mit Batterieladestationen (Außentemperatur, Feuchtigkeit, Schutz vor Sonneneinstrahlung, Abstände etc.)
- zur ausreichenden Lüftung (natürliche/technische Lüftung)
- zu weiteren Maßnahmen des Explosionsschutzes (Kennzeichnung, Vermeidung von Zündquellen etc.)
Handlungsempfehlung
Verwenden Sie die Fachbereich AKTUELL FBRCI-013 als Hilfestellung/Informationsgrundlage für künftige Fortschreibungen Ihrer Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente. Inwieweit sind im Umfeld Ihrer Batterieladestationen Ex-Zonen zu definieren bzw. aufgrund welcher Begebenheiten schließen Sie eine Explosionsgefährdung aus?
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Update Ende
Das Laden von Batterien ist gefährlicher, als es im Allgemeinen angenommen wird. […] Bei Störungen in Anlagen und Arbeits- oder Betriebsmitteln sowie bei Verfahrensfehlern können hohe Kurzschlussströme auftreten, die Gefahren für Personen, aber auch eine große Brandgefahr darstellen. Mit diesen Sätzen begann die im März 2018 zurückgezogene DGUV Information 209-067 (BGI 5017) – Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien.