im August heißt es "Ärmel hochkrempeln", denn es gibt viel Neues zu beachten und umzusetzen, unter anderem:

  • Nachrüstpflichten und Nachweispflichten des neuen Gebäudeenergiegesetzes
  • die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (sie wurde am 20. August im GMBl. veröffentlicht und daher ab September in Kunden-Rechtskatastern eingespielt)
  • das Verbot von Diisocyanaten (z.B. in Schäumen, Dichtungsmittel, Beschichtungen) gemäß REACH-Verordnung, dessen Ausnahmeregelungen nur mit erhöhtem Aufwand erfüllt werden können
  • das neue Ablaufschema in der TRGS 720 für die Bewertung von Ex-Gefahren (Vorhandensein, Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre) im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen
  • der Wegfall des Wirkfaktorenmodells in der Neufassung der TRGS 600 zur Substitutionspflicht
  • für Logistiker bzw. Verkehrs-/Transportunternehmen: Änderungen von drei EU-Verordnungen zu Lenk-/Ruhezeiten, zum Fahrtenschreiber und zum grenzüberschreitenden Güterverkehr.

eco COMPLIANCE Report 3/2020 08