Durch die Folgen des Coronavirus befinden sich viele Unternehmen in einer Ausnahmesituation. Geschlossene Geschäfte und Betriebe, Kurzarbeit, Homeoffice – eine Situation, die es in dieser Tragweite in Deutschland noch nie gab. Auch in dieser speziellen Situation gilt es für Unternehmen und Betriebe Verträge, Prüffristen und Abgabetermine einzuhalten.

Es gibt jedoch einige Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie, die (teilweise) den Unternehmen Erleichterungen verschaffen sollen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über die aktuelle Situation (Stand 3. April 2020). eco COMPLIANCE empfiehlt in jedem Falle, eine fundierte Dokumentation, mit der belegt werden kann, warum den entsprechenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen werden konnte.

Energie

  • Die gesetzliche Pflicht der Anlagenbetreiber zur Abgabe von Emissionszertifikaten für die in 2019 angefallenen CO2-Emissionen zum 30. April 2020 bleibt bestehen.
  • Hauptzollämter sind bei Energiesteuern angewiesen worden, den Steuerpflichtigen z.B. im Rahmen von Stundungen, Vollstreckungsaufschüben oder angepassten Vorauszahlungen, entgegenzukommen.
  • Für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAr) gilt die materielle Ausschlussfrist 30. Juni 2020. Das Bafa gibt hierzu bekannt, dass es bei unvollständiger Antragstellung (insbesondere beim „Wirtschaftsprüfervermerk“ und der „Zertifizierungsbescheinigung“) Nachsicht gewährt.
  • Energieaudits: Das Bafa führt derzeit keine Stichprobenkontrollen durch. Diese sind jedoch Bestandteil des Audits und müssen nachgeholt werden. Unternehmen sind angehalten Verzögerungen im Rahmen des Energieaudits ausführlich zu dokumentieren.

Gefahrgutrecht

  • Das Bundesverkehrsministerium informiert auf einer eigenen Seite über Änderungen im Gefahrgut-Recht im Zusammenhang mit Corona.  So sind die Geltungsdauern von Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer sowie Prüffristen für z.B. Tanks und Druckgefäße in mehreren multilateralen Vereinbarungen abweichend von den Vorschriften des ADR/RID/ADN verlängert.
  • Um die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und medizinischen Produkten zu erleichtern, hat das Ministerium eine Duldung erlassen, wonach Beförderungen im Rahmen der „1000 Punkte Regelung“ nach 1.1.3.6 ADR zusätzliche Erleichterungen in Anspruch nehmen können. Details der Duldung und eine Auflistung der o.g. multilateralen Vereinbarungen sind auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht.
  • Mehr zu abgelaufenen Bescheinigungen und deren Gütltigkeit in Zeiten von Corona im Gefahrgut-Bereich finden Sie in diesem Blog-Beitrag

Transportrecht

  • Berufskraftfahrerqualifikation: Anerkennung der Schlüsselzahl 95 für ein Jahr, auch wenn nicht alle Weiterbildungsbescheinigungen vorgelegt werden können. Das gilt derzeit in den Bundesländern Bayern, NRW, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Es ist davon auszugehen, dass die anderen Bundesländer in Kürze folgen.

Verpackungen

  • Die Abgabe der Vollständigkeitserklärung für Hersteller und Vertreiber zum 15. Mai bleibt (bislang) unverändert bestehen.

Vertragsrecht

  • Welche Regelungen gelten in der jetzigen Situation beim Lösen von Verträgen, Stornieren von Bestellungen oder Lieferschwierigkeiten?

Insolvenz

  • Für Unternehmen, die durch die Corona-Situation in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten (sind), ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.

Zivilrecht

  • Vermieter dürfen das Mietverhältnis, nicht kündigen, wenn zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 Mietschulden infolge der Corona-Pandemie entstehen. Das gilt für Wohnraum- und Gewerbemietverträge.

Alle hier dargestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können sich in der derzeitigen Situation täglich ändern. Insofern kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.

#WirMachenWeiter

denn Sicherheit darf nicht vertragt werden. Mit einer bewährt starken digitalen Organisation stehen wir in guten wie in schlechten Zeiten als Compliance-Partner zur Seite. Das bringt aktuelle Projekte schnell zum Erfolg und neue flexibel auf den Weg.

Unser Dank gilt jetzt denen, die auch abseits der Norm den Corona erkrankten Menschen helfen!