Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in den Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte nachweisen – und zwar für die Menge der Treibhausgase, die aus den Brennstoffen entstehen. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln.

 

Der Klimaschutz ist nun im deutschen Recht angekommen und wird künftig auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) weiter entwickelt werden. Um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zu erreichen, werden noch viele Folgeregelungen veröffentlicht werden. Ein Anfang ist bereits mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gemacht.

Das künftige nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Im Verkehrsbereich umfasst das System ebenfalls Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem Europäischen Emissionshandel unterliegt.

Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft werden. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe. Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgern und Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen. Gleichzeitig wird eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht. Die Festpreise pro Emissionszertifikat sind wie folgt festgelegt:

    • im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021: 10 Euro,
    • im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022: 20 Euro,
    • im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023: 25 Euro,
    • im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024: 30 Euro,
    • im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025: 35 Euro.

Werden in einem Jahr mehr Zertifikate ausgegeben, als es den Emissionszuweisungen für Deutschland entspricht, müssen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten solche zugekauft werden. Ab 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird. Diese ergibt sich aus den im Klimaschutzplan 2050 und den EU-Vorgaben festgelegten Emissionsbudgets für die deutschen Non-ETS-Sektoren. Analog zum Verfahren im europäischen Emissionshandelssystems müssen die betroffenen Unternehmen ihre CO2-Emissionen durch Zertifikate abdecken, die sie im Rahmen von Auktionen oder auf einem Sekundärmarkt erwerben. Der Zertifikatepreis bildet sich grundsätzlich am Markt, außer wenn der Höchstpreis überschritten oder der Mindestpreis unterschritten wird.

Die Teilnehmer an dem nationalen EHS sind verpflichtet, die aus der Nutzung der von ihnen vertriebenen Brennstoffe resultierenden Emissionen in einem Emissionsbericht darzustellen, der in elektronischer und durch unabhängige Dritte verifizierter Form an die zuständige Behörde zu übermitteln ist. Zur Abdeckung dieser (indirekten) Emissionen müssen die Verpflichteten eine entsprechende Menge an Zertifikaten im nationalen EHS-Register abgeben. Diese Zertifikate werden grundsätzlich im staatlichem Auftrag über eine elektronische EHS-Handelsplattform versteigert.

EHS-Verpflichtete, die zum Abgabetermin weniger Zertifikate abgegeben haben, als zur Abdeckung der Emissionen erforderlich, bleiben zur Abgabe der Differenzmenge verpflichtet und unterliegen einer zusätzlichen Zahlungspflicht. Im Fall von fehlerhaften Emissionsberichten, aus denen sich eine fehlerhaft zu geringe Emissionsmenge ergibt, ist eine Zahlungspflicht in entsprechender Höhe festzusetzen.