Arbeitgeber übertragen ihre Fürsorgepflicht nicht an Vermieter!
Vom 3.10.2019Miet- und Pachtverhältnisse entbinden nicht automatisch von bestimmten Pflichten als Arbeitgeber. Natürlich sollte ein Vermieter z. B. Aufzüge, (kraftbetätigte) Tore oder Versorgungseinrichtungen (Trinkwasser, Heizung etc.) regelmäßig prüfen lassen und damit sicherstellen, dass von den Gebäudeeinrichtungen (bzw. Arbeitsplätzen) keine Gefährdungen ausgehen. Die Realität sieht leider oftmals anders aus.