Meldung ins Transparenzregister – Bundesverwaltungsamt ahndet vermehrt Verstöße
Vom 11.09.2019
Viele Betriebe sind bislang nicht der Meldepflicht nachgekommen. Bereits im Jahr 2017 verpflichtete das Geldwäschegesetz Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen.
Bis Mitte diesen Jahres haben sich nur ca. 42.300 Firmen und andere Vereinigungen im Register eingetragen. Das Bundesverwaltungsamt geht deshalb davon aus, dass zahlreiche Unternehmen der Auskunfts- und Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle eingetragenen Unternehmen, also Kapital- und Personengesellschaften, betroffen. Ausgenommen ist nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Wer ist ein wirtschaftlich Berechtigter?
Dies sind Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände in den Unternehmen, die wesentliche Entscheidungen/Transaktionen veranlassen können (z. B. geht das Gesetz bei Stimmanteilen von mehr als 25 Prozent von einem wirtschaftlich Berechtigten aus).
Welche Strafen drohen?
Der Bußgeldkatalog sieht Strafen im Rahmen von 50 bis 100.000 Euro vor. Die Behörde ist laut DIHK-Information zurzeit recht streng im Verhängen der Strafen.
Handlungsempfehlung
Überprüfen Sie zunächst, ob die vollständigen Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Firma bereits elektronisch abgerufen werden können – etwa im Handelsregister oder Unternehmensregister. Ist das nicht der Fall, müssen Sie einen Eintrag im Transparenzregister vornehmen.
Tragen Sie dort Ihre wirtschaftlich Berechtigten ein.
Halten Sie die Einträge im Register laufend aktuell.
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Strukturierte Beiträge
Wer ist betroffen?
Was hat sich geändert?
Was ist zu tun?
Wo ist Hilfe zu finden?
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Handlungsbedarfe organisieren
Compliance-Management bedeutet Risiken erkennen und zu beseitigen. Wenn verantwortliche Stellen also feststellen, dass sie eine Pflicht nicht einhalten können, sollten sie einen Handlungsbedarf dazu formulieren. Sie müssen sogar einschätzen, ob sie überhauopt fähig sind, diese Pflicht zu bewerten oder andere Fachkräfte hinzugezogen werden sollten. Das Management dieses Aufgaben im Rahmen von Maßnahmen kann über eine geeignete Software geschehen. Denn ein Dokumentation zur Regekkonformität ist ein wichtiges Kriterium praxisorientierter Rechtskataster.
Einsicht!
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