EEG-Meldepflicht macht Unternehmer und Privatleute zu Stromlieferanten
Vom 18.08.2019Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind aufgrund der Marktstammdatenregisterverordnung verpflichtet, sich und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.