Audit-Abweichung: Unzulässige Bereitstellung von Gefahrstoffen
Vom 7.08.2019Eine wesentliche Schutzmaßnahme gemäß Gefahrstoffverordnung ist die Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist. Ist eine solche Bereitstellung eher als Lagerung zu sehen (da offensichtlich die Gefahrstoffe gerade nicht benötigt werden), ist dies ein unnötiges Risiko und schlicht unzulässig, wenn die Anforderungen an eine Lagerung nicht eingehalten werden.