Werkzeugbruch, Fehlbewegung, unzureichende Kühlschmierstoffzufuhr, verklemmte Werkstücke und defekte Kabel sind häufige Ursachen für das Entstehen wirksamer Zündquellen mit der Folge von Bränden oder gar Explosionen.

Die DGUV Information 209-026 „Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“ widmet sich im Wesentlichen Maschinen mit Handhabung nichtwassermischbarer, brennbarer Kühlschmierstoffe (KSS). Diese Art der KSS sind immer noch stark verbreitet, da sie effizient und wirtschaftlich sind.

Gemäß der ASR A2.2 und der TRGS 800 ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln, welche Bereiche des Unternehmens einer erhöhten Brandgefährdung unterliegen. Eine erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn

  • entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
  • die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
  • in der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
  • Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z.B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z.B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
  • erhöhte Gefährdungen vorliegen, z.B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.

Für Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren, brennbaren KSS liegt naturgemäß eine erhöhte Brandgefährdung vor und es sind damit zusätzlich zur Grundausstattung zum Brandschutz (Alarmierung, Feuerlöscheinrichtungen) weitere individuelle Schutzmaßnahmen zu definieren und umzusetzen. Art und Umfang dieser Maßnahmen sollten adäquat zum möglichen Schadensausmaß sein.

Die DGUV Information 209-026 „Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“ kann in unseren Augen einer möglichen Betriebsblindheit vorbeugen. Sie sensibilisiert für die Gefahren und hilft bei der Auswahl sicherer Kühlschmierstoffe und Maßnahmen zum Brandschutz. Kann nicht doch auf wassermischbare, nicht brennbare Schmierstoffe umgestiegen werden? Ganz nebenbei werden mit ihrer Berücksichtigung wesentliche Pflichten des Arbeitschutzes erfüllt.

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