Vermutlich von der öffentlichen Diskussion zur Gefährlichkeit von Diesel-Abgasen beeinflusst, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) seine Technische Regel TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ neu gefasst und klargestellt, dass unter gegebenen Umständen die Abgase als krebserzeugende Stoffe zu behandeln sind. Weitere Technische Regeln, die geändert wurden, sind die TRGS 900, die TRGS 903 und die TRGS 910.