Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) legt generell energetische Anforderungen an beheizten oder klimatisierten Gebäuden fest.

Worauf kommt es beim Fenster austauschen an?

Welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind steht im Gebäude-Energiegesetz (GEG):

§ 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 (Anm.: u.a. Fenster) erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten. Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen. Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1 und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Wer geschäftsmäßig an oder in einem Gebäude Arbeiten im Sinne des Satzes 3 für den Eigentümer durchführen will, hat bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen.

Muss ich alle Fenster austauschen?

Es gibt keine generelle Verpflichtung, alle Fenster im Gebäude oder an der gesamten Gebäudefront auszutauschen. Vielmehr müssen die Anforderungen des GEG erfüllt werden, wenn mehr als 10% der Fensterfläche ausgetauscht werden sollen. Dabei müssen die energetischen Anforderungen an den Wärmeschutz und die Luftdichtheit der neuen Fenster erfüllt werden.

Soll ich eine Energiefachberatung in Anspruch nehmen?

Es ist empfehlenswert, vor energetischen Änderungen an Gebäuden, eine Energiefachberatung in Anspruch zu nehmen. Die Energiefachkräfte geben Ihnen eine umfassende Beratung, was exakt bei Modernisierung bzw. Sanierung an Gebäuden zu beachten ist.