Im Abfallrecht ist einiges in Bewegung. So hat der Bundestag jüngst die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Zugleich werden einzelne Verordnungsermächtigungen erlassen, die der Umsetzung der Einwegkunststoff-Richtlinie dienen. Für weitere grundlegende Gesetze des Abfallrechts, wie dem Elektro-Gesetz und dem Batterie-Gesetz liegen bereits Referentenentwürfe vor und die Gesetze werden noch in diesem Jahr erwartet. Ergänzend hierzu gibt es neue gesetzliche Regelungen, z.B. zu der Behandlung von Elektro-Altgeräten (EAG).

Eines ist allen gesetzlichen Änderungen und Neuerungen gleich: sie sehen eine höhere Produktverantwortung für Wirtschaftsakteure und einen verstärkten Schutz von Ressourcen vor.

Mehr Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber

Mit der Novellierung des KrWG wird es z.B. die „Obhutspflicht“ geben. So ist beim Vertrieb bestimmter Erzeugnisse, auch im Zusammenhang mit deren Rücknahme oder Rückgabe, dafür zu sorgen, dass die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden. Diese Änderung wird insbesondere Warenvernichtungen bei Versandhausretouren betreffen.

Aber auch finanziell werden Wirtschaftsakteure nun in die Verantwortung genommen: sie müssen sich an den Kosten beteiligen, die für die Reinigung der Umwelt und die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der von einem Hersteller oder Vertreiber in Verkehr gebrachten Erzeugnissen entstandenen Abfälle nach Gebrauch entstehen.

Auch im Bereich der Elektro-Altgeräte (EAG) wird die Wirtschaft verstärkt in die Pflicht genommen: Elektrogeräte enthalten viele Bestandteile, die wiederverwertet werden können.

Elektro-Altgeräte: Sammelquoten steigern

Dieses Potential ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Das zeigt sich an den Sammelquoten für Elektro-Altgeräte. Die europäische Zielmarke liegt bei 65 %, in Deutschland wurden in 2018 jedoch nur knapp 40 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte dem Altgeräte-Recycling zugeführt.

Mit der geplanten Änderung des ElektroG soll diese Sammelquote deutlich gesteigert werden. Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, dass der Lebensmitteleinzelhandel künftig Rücknahmemöglichkeiten für Elektro-Altgeräte anbieten muss.

Recycling optimieren

Eine Ausweitung der Rücknahmemöglichkeiten allein ist nicht ausreichend. Mit der geplanten Elektro-Altgeräte-Behandlungsverordnung sollen Kriterien zur Behandlung der Altgeräte, wie beispielsweise eine verbotene Querkontamination, vorgeschrieben werden. Hiermit will der Gesetzgeber erreichen, dass schadstoffhaltige Bauteile nicht in die zu verwertenden Materialströme eingetragen werden können.

Abfallvermeidung hat Priorität

Mit diesen umfassenden gesetzlichen Änderungen werden konkrete Rahmenbedingungen geschaffen, die Forderung aus dem KrWG „Vermeidung vor Verwertung vor Recycling“ weiter umzusetzen. Viel Verantwortung kommt den Herstellern und auch den Betreibern von Behandlungsanlagen für Elektro-Altgeräte zu.

Wir als private Verbraucher werden von den gesetzlichen Änderungen nicht direkt betroffen sein. Allerdings geht die grundsätzliche Vermeidung des Abfalls uns alle an und sollte nicht erst beim Hersteller ansetzen. Durch unsere Kaufentscheidungen beeinflussen wir maßgeblich, was überhaupt auf den Markt kommt.

Verbraucher in der Verantwortung

Das Internet macht es uns leicht, Dinge zu bestellen und bei Nichtgefallen - meist kostenlos - zurückzuschicken. Sind wir uns dessen bewusst, dass ein Teil der Ware – obwohl sie neu ist – aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet wird?

Auch die Sammelquoten können durch uns Verbraucher verbessert werden. Die Hersteller bzw. Anbieter werden verpflichtet, vermehrt Rücknahmemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Diese Annahmestellen müssen jedoch auch von uns Verbrauchern genutzt werden. Durch die Ausweitung auf den Lebensmitteleinzelhandel will es der Gesetzgeber dem Verbraucher auch einfacher machen, Altgeräte zurückzugeben. Noch ist es gesetzlich nicht umgesetzt, das sollte uns jedoch nicht daran hindern, bereits jetzt Elektro-Altgeräte an den vorhandenen Sammelstellen zu entsorgen und zur Steigerung der Sammelquoten aktiv beizutragen.