Nach ISO 45001 zertifizierte Unternehmen müssen ihre zuständige Zertifizierungsstelle unverzüglich über schwerwiegende Vorfälle informieren. Andernfalls drohen eine Audit-Abweichung und der Zertifikatsentzug.

Der Managementsystemstandard für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) ISO 45001 wurde am 12. März 2018 veröffentlicht und ersetzt den Standard OHSAS 18001:2007. In diesem Zusammenhang wurden auch die Akkreditierungsregeln entsprechend der Vorgaben des IAF (International Accreditation Forum) überarbeitet. Da die ISO 45001 ein international gültiger Standard ist, fällt er unter die Verantwortung des IAF. Maßgeblich ist hier das IAF Mandatory Document (MD) 22. Das Dokument gilt für SGA-Managementsysteme sowohl nach ISO 45001 als auch nach OHSAS 18001.

Besonders hervorzuheben im IAF MD IAF MD 2 22 sind neu definierte Mitteilungspflichten für Unternehmen mit einem zertifizierten SGA-Managementsystem (sowohl OHSAS 18001 als auch ISO 45001:2018). Zertifizierte Organisationen müssen nun ihre zuständige Zertifizierungsstelle unverzüglich über schwerwiegende Vorfälle informieren. Dies gilt auch besonders, wenn die regelsetzenden oder genehmigenden Stellen im Arbeitsschutz (Behörden, Berufsgenossenschaften etc.) ebenfalls über das Vorkommnis informiert werden müssen. Nach Eingang der Mitteilung überprüft die Zertifizierungsstelle, ob ein Sonderaudit notwendig ist, in welchem die Wirksamkeit des SGA-Managementsystems überprüft und bestätigt wird. Sollte sich im Rahmen des Sonderaudits herausstellen, dass das SGA-Managementsystem nicht (mehr) wirksam funktioniert, so ist der Zertifikatsentzug die Folge.

Kommt ein Unternehmen seiner Meldeverpflichtung nicht nach, und wird dieses Versäumnis im Rahmen des Re-Zertifizierungs- oder periodischen Überwachungsaudit festgestellt, so wird hierzu eine Abweichung in den Auditreport formuliert. Kommt ein Unternehmen seiner Meldeverpflichtung wiederholt nicht nach, so droht der Zertifikatsentzug.

Quelle: DMSZ