Die Europawahl hat die Debatte um den Klimaschutz in Deutschland wieder angeheizt. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass noch in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz verabschiedet wird. Der Entwurf zum Klimaschutzgesetz ist Ende Mai in die Ressortabstimmung gegangen. Oberstes Ziel ist die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Klimaschutzziele bis 2030.

Nun ist es an den Ministerien, darzulegen, warum sie welche Änderungen am Gesetz haben wollen.

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Dem Gesetzesentwurf nach sollen alle Bereiche, also Verkehr, Industrie, Landwirtschaft etc., ein festes Einsparziel und jährlich sinkende Jahresemissionen zugewiesen bekommen.

Grundlage für die Reduzierung ist weiterhin der Basiswert von 1990. So sollen bis 2030 beispielsweise der Energiebereich 62 % und der Verkehrsbereich 42 % weniger CO2 ausstoßen als 1990.

Neu ist, dass jedes Ministerium in eigener Verantwortung entscheidet, welche Maßnahmen es vorschlägt, um die Einsparungen zu realisieren. Mithilfe von Sofortprogrammen soll im Fall einer Zielverfehlung direkt gegengesteuert werden können.

Kommt Deutschland seinen EU-Verpflichtungen nicht nach und muss CO2-Budgets von anderen Staaten einkaufen, so sind diese Kosten anteilig von den Ministerien zu tragen, die die Nichteinhaltung der Ziele verursacht haben.

Wie sehen die konkreten Maßnahmen aus?

Umsetzungen wie den stetigen Ausbau erneuerbarer Energien gibt es schon lange – genau wie Klimaschutzprogramme in den Kommunen. Diese werden jedoch bei weitem nicht ausreichen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Daher soll das Klimaschutzgesetz durch ein Maßnahmenprogramm ergänzt werden.

Ein „Klimakabinett“ wurde eingerichtet, in dem die zuständigen Ministerien konkrete Maßnahmen für ihren jeweiligen Bereich zusammentragen. Dieses Maßnahmenprogramm soll bis Ende 2019 stehen.

Interessant wird im Rahmen des Klimakabinetts sein, ob und welche Wechselwirkungen es zwischen den einzelnen Bereichen gibt.

Der öffentliche Druck nach mehr Klimaschutz wächst, wie die Europawahl und „Fridays for Future“-Bewegungen der Schüler deutlich zeigen.

Klimaschutz darf nicht länger als Bremse für die Wirtschaft angesehen werden, sondern als Chance. Durch neue energieeffiziente Technologien beispielsweise kann sowohl ein Beitrag zum Klimaschutz als auch ein wichtiger Schritt in puncto Standortsicherung und Zukunftsfähigkeit geleistet werden.

Allerdings wird es den Mut brauchen, neue Wege zu beschreiten. Das künftige Klimaschutzgesetz soll den (gesetzlichen) Rahmen hierfür bieten.

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